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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 4.895 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Die Anlaufstellen:; Zangberg, Hofmark 8,; Lohkirchen, Hauptstraße 6a,; Schönberg, Hauptstraße 4,; mussten geschlossen werden.
Fax
+49 8637 9884-10

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen?

Anschrift: Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen. Telefon: +49 8637 9884-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Die Anlaufstellen:; Zangberg, Hofmark 8,; Lohkirchen, Hauptstraße 6a,; Schönberg, Hauptstraße 4,; mussten geschlossen werden.. E-Mail: poststelle@vgem-oberbergkirchen.bayern.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Oberbergkirchen, Zangberg, Schönberg, Lohkirchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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