Bayern
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Obing
Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 7.713 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Obing - Standesamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Obing
Kienberger Str. 5
83119 Obing
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8624 8986-0
- Öffnungszeiten
- Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Fax
- +49 8624 8986-60
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Obing zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- ObingHebesatz 350 %
- PittenhartHebesatz 350 %
- KienbergHebesatz 350 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Obing?
Anschrift: Kienberger Str. 5, 83119 Obing. Telefon: +49 8624 8986-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Obing zuständig?
Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Obing, Pittenhart, Kienberg.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Altenmarkt a. d. Alz
- Gewerbeamt Chieming
- Gewerbeamt Engelsberg
- Gewerbeamt Fridolfing
- Gewerbeamt Grabenstätt
- Gewerbeamt Grassau
- Gewerbeamt Inzell
- Gewerbeamt Kirchanschöring
- Gewerbeamt Nußdorf
- Gewerbeamt Palling
- Gewerbeamt Petting
- Gewerbeamt Reit im Winkl
- Gewerbeamt Ruhpolding
- Gewerbeamt Schleching
- Gewerbeamt Schnaitsee
- Gewerbeamt Seeon-Seebruck
- Gewerbeamt Siegsdorf
- Gewerbeamt Surberg
- Gewerbeamt Tacherting
- Gewerbeamt Tittmoning
- Gewerbeamt Traunreut
- Gewerbeamt Traunstein
- Gewerbeamt Trostberg
- Gewerbeamt Übersee
- Gewerbeamt Unterwössen
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bergen
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See