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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay.

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 10.956 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay. - Gewerbe- und Gaststättenrecht.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay.
Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fax
+49 9082 709-88

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay. zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay.?

Anschrift: Schloßstr. 36, 86732 Oettingen i.Bay.. Telefon: +49 9082 709-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr. E-Mail: hauptverwaltung@oettingen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay. zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Oettingen i. Bay., Munningen, Hainsfarth, Auhausen, Megesheim, Ehingen a. Ries.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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