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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 7.562 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen
Hauptstr. 34
87772 Pfaffenhausen
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8265 9698-33
Website der Stelle
vgem-pfaffenhausen.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen?

Anschrift: Hauptstr. 34, 87772 Pfaffenhausen. Telefon: +49 8265 9698-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@vgem-pfaffenhausen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Pfaffenhausen, Breitenbrunn, Salgen, Oberrieden.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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