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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 5.840 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd
Marienplatz 2
92536 Pfreimd
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9606 889-50
Website der Stelle
pfreimd.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd?

Anschrift: Marienplatz 2, 92536 Pfreimd. Telefon: +49 9606 889-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@pfreimd.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Pfreimd, Trausnitz.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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