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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Polling

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 4.154 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Polling - Melde-, Gewerbe- und Passwesen sowie Straßenverkehr.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Polling
Monhamer Weg 1
84570 Polling
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8633 8975-30
Website der Stelle
gemeinde-polling.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Polling zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Polling?

Anschrift: Monhamer Weg 1, 84570 Polling. Telefon: +49 8633 8975-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: meldeamt@vg-polling.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Polling zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Polling, Oberneukirchen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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