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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Reichling

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 9.648 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Reichling - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Reichling
Untergasse 3
86934 Reichling
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)
Fax
+49 8194 1807

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Reichling zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Reichling?

Anschrift: Untergasse 3, 86934 Reichling. Telefon: +49 8194 930219. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt). E-Mail: gewerbeamt@vg-reichling.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Reichling zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Vilgertshofen, Reichling, Rott, Apfeldorf, Thaining, Kinsau.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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