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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 9.291 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld
Viktor-Koch-Str. 4
92521 Schwarzenfeld
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9435 309-227
Website der Stelle
vg-schwarzenfeld.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld?

Anschrift: Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld. Telefon: +49 9435 309-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@schwarzenfeld.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schwarzenfeld zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Schwarzenfeld, Stulln, Schwarzach b. Nabburg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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