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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Sparneck

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 2.713 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Sparneck - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Sparneck
Marktplatz 4
95234 Sparneck
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 9251 9903-910

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Sparneck zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Sparneck?

Anschrift: Marktplatz 4, 95234 Sparneck. Telefon: +49 9251 9903-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Sparneck zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Sparneck, Weißdorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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