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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stauden

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 6.602 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Stauden - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stauden
Rathausstr. 58
86863 Langenneufnach
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8239 9605-50
Website der Stelle
vgstauden.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stauden zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stauden?

Anschrift: Rathausstr. 58, 86863 Langenneufnach. Telefon: +49 8239 9605-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: ewo@vgstauden.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stauden zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Langenneufnach, Mickhausen, Walkertshofen, Scherstetten, Mittelneufnach.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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