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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Steingaden

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 5.281 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Steingaden.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Krankenhausstr. 1
86989 Steingaden
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8862 6470
Website der Stelle
vg-steingaden.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Steingaden zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Steingaden?

Anschrift: Krankenhausstr. 1, 86989 Steingaden. Telefon: +49 8862 9101-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: poststelle@vg-steingaden.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Steingaden zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Steingaden, Wildsteig, Prem.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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