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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stötten a. Auerberg

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 2.923 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Stötten a.Auerberg.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stötten a. Auerberg
Füssener Str. 11
87675 Stötten a.Auerberg
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Die Hauptgeschäftsstelle in Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten zusätzlich telefonisch erreichbar: montags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8349 9204-20
Website der Stelle
vg-stoetten.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stötten a. Auerberg zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stötten a. Auerberg?

Anschrift: Füssener Str. 11, 87675 Stötten a.Auerberg. Telefon: +49 8349 9204-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Die Hauptgeschäftsstelle in Stötten a.Auerberg ist zu folgenden Zeiten zusätzlich telefonisch erreichbar: montags von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr, mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vg-stoetten.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Stötten a. Auerberg zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Stötten a. Auerberg, Rettenbach a. Auerberg.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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