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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Weitnau

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 6.851 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Weitnau.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Weitnau
Hauchenbergweg 6
87480 Weitnau
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8375 9202-699
Website der Stelle
weitnau.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Weitnau zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Weitnau?

Anschrift: Hauchenbergweg 6, 87480 Weitnau. Telefon: +49 8375 9202-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: vg@weitnau.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Weitnau zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Weitnau, Missen-Wilhams.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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