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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Westendorf

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 7.785 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Westendorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
Kaltentaler Str. 1
87679 Westendorf
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Termin buchen; und nach Vereinbarung
Fax
+49 8344 9202-22
Website der Stelle
vg-westendorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Westendorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Westendorf?

Anschrift: Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf. Telefon: +49 8344 9202-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Termin buchen; und nach Vereinbarung. E-Mail: info@vg-westendorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Westendorf zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Stöttwang, Westendorf, Kaltental, Oberostendorf, Osterzell.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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