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Bayern

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Windach

Zuständig für 3 Städte und Gemeinden mit rund 7.803 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Verwaltungsgemeinschaft Windach.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Windach
Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
+49 8193 9305-23
Website der Stelle
vg-windach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Windach zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Windach?

Anschrift: Von-Pfetten-Füll-Platz 1, 86949 Windach. Telefon: +49 8193 9305-0. Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@vg-windach.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Windach zuständig?

Für 3 Städte und Gemeinden, darunter Windach, Eresing, Finning.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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