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Hessen

Gewerbeamt Weilrod

Zuständig für Weilrod. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Weilrod - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Weilrod
Am Senner 1
61276 Weilrod
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Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12.00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Weilrod

Gebühr
36 €
Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €) · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
360 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bad Homburg vor der Höhe, Kaiser-Friedrich-Promenade 8-10, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, 069 2545-2545.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Rhein-Main. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Weilrod rund 3.213 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Weilrod?

Anschrift: Am Senner 1, 61276 Weilrod. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12.00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

36 €, Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

360 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.213 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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