Gewerbeämter.org

Baden-Württemberg

Gewerbeamt Wilhelmsdorf

Zuständig für Wilhelmsdorf. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gemeinde Wilhelmsdorf.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Wilhelmsdorf
Saalplatz 7
88271 Wilhelmsdorf
Auf der Karte zeigen
Fax
07503/921-159
Website der Stelle
gemeinde-wilhelmsdorf.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Wilhelmsdorf

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
400 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
service-bw
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über service-bw oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Ravensburg, Broner Platz 12, 88250 Weingarten, 0751 403-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (weingarten.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Ulm (hwk-ulm.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Wilhelmsdorf rund 3.570 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Wilhelmsdorf?

Anschrift: Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf. Telefon: +49 7503 921-0. E-Mail: info@gemeinde-wilhelmsdorf.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über service-bw: https://www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m1.p13.gewerbeanmeldungSuperprozess&leistungId=496

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

400 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.570 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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