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Baden-Württemberg

Gewerbeamt Winterbach

Zuständig für Winterbach. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Winterbach
Marktplatz 2
73650 Winterbach
Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Montag nur nach Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Fax
07181 7006 1020
Website der Stelle
winterbach.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Winterbach

Gebühr
nicht veröffentlicht
Gewerbesteuer-Hebesatz
380 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Gewerbe-Onlinedienst
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbe-Onlinedienst oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Schorndorf, Johann-Philipp-Palm-Str. 28, 73614 Schorndorf, 07181/6010.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (stuttgart.ihk24.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Region Stuttgart (bia-stuttgart.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Winterbach rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Winterbach?

Anschrift: Marktplatz 2, 73650 Winterbach. Telefon: +49 7181 7006 1010. Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüro) Mo 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr Montag nur nach Terminvereinbarung Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergerbuero@winterbach.de.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja, über Gewerbe-Onlinedienst: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/8119086/gewerbeanzeige

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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