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Hessen

Gewerbeamt Zwingenberg

Zuständig für Zwingenberg. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Zwingenberg
Untergasse 16
64673 Zwingenberg
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:; Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Zwingenberg

Gebühr
36 €
Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €) · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
380 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
–
Kein Online-Dienst gemeldet
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Bensheim, Berliner Ring 35, 64625 Bensheim, 069 2545-2545.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Darmstadt (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Rhein-Main. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Zwingenberg rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Zwingenberg?

Anschrift: Untergasse 16, 64673 Zwingenberg. Telefon: +49 6251 700351. Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Rathaus:; Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr; Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr. E-Mail: gewerbeamt@zwingenberg.de.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

36 €, Verwaltungskostenordnung Wirtschaft Hessen, Nr. 2131 (28 €) und 2132 (8 €).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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