Bechstedt · Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · 143 Einwohner
Gewerbeamt für Bechstedt
Zuständig ist das Gewerbeamt Königsee mit Sitz in Rudolstadt.
Postleitzahlen in Bechstedt: 07426
Gewerbeamt Königsee
- Anschrift
- Gewerbeamt Königsee
Schwarzburger Chaussee 12
07407 Rudolstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3672 823-301
- Öffnungszeiten
- Öffnungs- und Sprechzeiten; Dienstag:; 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr; Donnerstag:; 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr; Freitag:; 09:00 bis 12:00 Uhr
- gewerbe@kreis-slf.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Bechstedt
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über thavel.thueringen.de oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Pößneck, Gerberstr. 65, 07381 Pößneck, 0361 573624-900.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) (gera.ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Bechstedt rund 3.570 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Bechstedt zuständig?
Für Bechstedt (Landkreis Saalfeld-Rudolstadt) ist das Gewerbeamt Königsee zuständig, Schwarzburger Chaussee 12, 07407 Rudolstadt, Telefon +49 3672 823-301.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bechstedt?
Zur Gemeinde Bechstedt gehören die Postleitzahlen 07426. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Königsee erreichbar?
Öffnungszeiten: Öffnungs- und Sprechzeiten; Dienstag:; 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr; Donnerstag:; 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr; Freitag:; 09:00 bis 12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bechstedt?
25 €, Thüringer Verwaltungskostenordnung Wirtschaft, Nr. 1.1.1.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bechstedt?
400 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.570 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Bechstedt online anmelden?
Ja, über thavel.thueringen.de: https://thavel.thueringen.de/thavel/portal?f=leistung&aid=354824
Welches Finanzamt ist für Bechstedt zuständig?
Finanzamt Pößneck, Gerberstr. 65, 07381 Pößneck. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).