Dannewerk · Kreis Schleswig-Flensburg · 1.126 Einwohner
Gewerbeamt für Dannewerk
Zuständig ist das Gewerbeamt Amt Haddeby mit Sitz in Busdorf.
Postleitzahlen in Dannewerk: 24867
Gewerbeamt Amt Haddeby
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Haddeby
Panellenweg 5
24866 Busdorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4621 389-23
- Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr; Dienstag und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr; Mittwoch geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Dannewerk
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbe-Onlinedienst oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Eckernförde-Schleswig, Suadicanistraße 26-28, 24837 Schleswig, 04621 805-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Flensburg. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Dannewerk rund 3.302 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Dannewerk zuständig?
Für Dannewerk (Kreis Schleswig-Flensburg) ist das Gewerbeamt Amt Haddeby zuständig, Panellenweg 5, 24866 Busdorf, Telefon +49 4621 389-23.
Welche Postleitzahlen gehören zu Dannewerk?
Zur Gemeinde Dannewerk gehören die Postleitzahlen 24867. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Amt Haddeby erreichbar?
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr; Dienstag und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr; Mittwoch geschlossen - Termine nur nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Dannewerk?
30 €, Verwaltungsgebührenverordnung Schleswig-Holstein, Tarifstelle 11.1.1 a.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Dannewerk?
370 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.302 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Dannewerk online anmelden?
Ja, über Gewerbe-Onlinedienst: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/1059018?gebiets-id=
Welches Finanzamt ist für Dannewerk zuständig?
Finanzamt Eckernförde-Schleswig, Suadicanistraße 26-28, 24837 Schleswig. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).