Dassendorf · Kreis Herzogtum Lauenburg · 3.420 Einwohner
Gewerbeamt für Dassendorf
Zuständig ist das Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest.
Postleitzahlen in Dassendorf: 21521
Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- * Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!; Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Dassendorf
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Online-Gewerbeanmeldung Schleswig-Holstein oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Ratzeburg, Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg, 04541 882-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Lübeck weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Lübeck (hwk-luebeck.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Dassendorf rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Dassendorf zuständig?
Für Dassendorf (Kreis Herzogtum Lauenburg) ist das Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest zuständig, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf.
Welche Postleitzahlen gehören zu Dassendorf?
Zur Gemeinde Dassendorf gehören die Postleitzahlen 21521. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest erreichbar?
Öffnungszeiten: * Das Standes- bzw. Sozialamt sind freitags geschlossen!; Nach vorheriger Terminvereinbarung sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Dassendorf?
30 €, Verwaltungsgebührenverordnung Schleswig-Holstein, Tarifstelle 11.1.1 a.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Dassendorf?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Dassendorf online anmelden?
Ja, über Online-Gewerbeanmeldung Schleswig-Holstein: https://am.schleswig-holstein.de/intelliform/forms/SH/standard/eGewerbe/eGewerbeAnmeldung/index
Welches Finanzamt ist für Dassendorf zuständig?
Finanzamt Ratzeburg, Bahnhofsallee 20, 23909 Ratzeburg. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).