Ering · Landkreis Rottal-Inn · 1.839 Einwohner
Gewerbeamt für Ering
Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ering.
Postleitzahlen in Ering: 94140
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ering
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ering
Paul-Sporrer-Str. 7
94140 Ering
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8573 9609-0
- poststelle@ering-inn.de
- Fax
- +49 8573 9609-99
- Website der Stelle
- ering-inn.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Ering
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über BayernPortal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Eggenfelden, Pfarrkirchner Str. 71, 84307 Eggenfelden, 08721 981-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau (ihk-niederbayern.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Ering rund 3.392 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Ering zuständig?
Für Ering (Landkreis Rottal-Inn) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Ering zuständig, Paul-Sporrer-Str. 7, 94140 Ering, Telefon +49 8573 9609-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Ering?
Zur Gemeinde Ering gehören die Postleitzahlen 94140. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ering?
25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ering?
380 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.392 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Ering online anmelden?
Ja, über BayernPortal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp/index?caller=bpgq4tanlegi4wcnrtgvrgimdegfjh5cinffm54s3wnvmgbwzk3q2uimklhiz6224w2zlyip6hdhzrr5cbrrm3iagw4avu65527gqat34qx6kqzqfyo6b4ovcpkabzdh2bzbeff5rzqmcupii4ngzgbjghkw72ibr4b3fsvuqf4sn6bkltrdqqrz6uhrlpkqqt6tyl66b2izvmu888
Welches Finanzamt ist für Ering zuständig?
Finanzamt Eggenfelden, Pfarrkirchner Str. 71, 84307 Eggenfelden. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).