Golmbach · Landkreis Holzminden · 886 Einwohner
Gewerbeamt für Golmbach
Zuständig ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bevern mit Sitz in Bevern.
Postleitzahlen in Golmbach: 37640
Gewerbeamt Samtgemeinde Bevern
- Anschrift
- Gewerbeamt Samtgemeinde Bevern
Angerstr. 13A
37639 Bevern
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5531 9944-25
- Öffnungszeiten
- Mo-Fr 8-12.30 Uhr; Do 14-17 Uhr
- Fax
- 05531 9944-50
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Golmbach
- Gebühr
- nach Zeitaufwand
- Allgemeine Gebührenordnung Niedersachsen, Nr. 40.1.2.1, nach Zeitaufwand · Quelle
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbeanmeldung Niedersachsen oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstraße 2, 31785 Hameln, 05151 204-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Hannover weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Golmbach rund 3.400 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Golmbach zuständig?
Für Golmbach (Landkreis Holzminden) ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bevern zuständig, Angerstr. 13A, 37639 Bevern, Telefon +49 5531 9944-25.
Welche Postleitzahlen gehören zu Golmbach?
Zur Gemeinde Golmbach gehören die Postleitzahlen 37640. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Bevern erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12.30 Uhr; Do 14-17 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Golmbach?
nach Zeitaufwand, Allgemeine Gebührenordnung Niedersachsen, Nr. 40.1.2.1, nach Zeitaufwand. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Golmbach?
381 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.400 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Golmbach online anmelden?
Ja, über Gewerbeanmeldung Niedersachsen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/6566?c=bc
Welches Finanzamt ist für Golmbach zuständig?
Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstraße 2, 31785 Hameln. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).