Puls · Kreis Steinburg · 542 Einwohner
Gewerbeamt für Puls
Zuständig ist das Gewerbeamt Amt Schenefeld mit Sitz in Schenefeld (Steinburg).
Postleitzahlen in Puls: 25560
Gewerbeamt Amt Schenefeld
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Schenefeld
Holstenstraße 42-48
25560 Schenefeld (Steinburg)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4892 8089-0
- Öffnungszeiten
- Mo. nur nach Terminvereinbarung; Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr; Mi. nur nach Terminvereinbarung; Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr; Fr. nur nach Terminvereinbarung
- Website der Stelle
- terminland.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Puls
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Gewerbe-Onlinedienst oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Itzehoe, Fehrsstr. 5, 25524 Itzehoe, 04821 66-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer zu Kiel (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Lübeck (hwk-luebeck.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Puls rund 4.016 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Puls zuständig?
Für Puls (Kreis Steinburg) ist das Gewerbeamt Amt Schenefeld zuständig, Holstenstraße 42-48, 25560 Schenefeld (Steinburg), Telefon +49 4892 8089-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Puls?
Zur Gemeinde Puls gehören die Postleitzahlen 25560. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Amt Schenefeld erreichbar?
Öffnungszeiten: Mo. nur nach Terminvereinbarung; Di. 07:00 Uhr – 13:00 Uhr; Mi. nur nach Terminvereinbarung; Do. 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr – 18:00 Uhr; Fr. nur nach Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Puls?
30 €, Verwaltungsgebührenverordnung Schleswig-Holstein, Tarifstelle 11.1.1 a.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Puls?
450 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.016 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Puls online anmelden?
Ja, über Gewerbe-Onlinedienst: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/webclient/app/m/1061097
Welches Finanzamt ist für Puls zuständig?
Finanzamt Itzehoe, Fehrsstr. 5, 25524 Itzehoe. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).