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Reinhardtsdorf-Schöna · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 1.267 Einwohner

Gewerbeamt für Reinhardtsdorf-Schöna

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau mit Sitz in Bad Schandau.

Postleitzahlen in Reinhardtsdorf-Schöna: 01814

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau
Dresdner Straße 3
01814 Bad Schandau
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Öffnungszeiten
Besuchszeit (Öffnungszeiten des Bürgerbüros) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Besuchszeit (Öffnungszeiten des Standesamtes ) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr geschlossen

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Reinhardtsdorf-Schöna

Gebühr
22 € bis 112 €
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
450 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
Amt24 Sachsen
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über Amt24 Sachsen oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Straße 1, 01796 Pirna, 03501 551-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Dresden (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Dresden (hwk-dresden.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Reinhardtsdorf-Schöna rund 4.016 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Reinhardtsdorf-Schöna zuständig?

Für Reinhardtsdorf-Schöna (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau zuständig, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau.

Welche Postleitzahlen gehören zu Reinhardtsdorf-Schöna?

Zur Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna gehören die Postleitzahlen 01814. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau erreichbar?

Öffnungszeiten: Besuchszeit (Öffnungszeiten des Bürgerbüros) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Besuchszeit (Öffnungszeiten des Standesamtes ) Mo geschlossen Di 09:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Fr geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Reinhardtsdorf-Schöna?

22 € bis 112 €, Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Reinhardtsdorf-Schöna?

450 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.016 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Kann ich mein Gewerbe in Reinhardtsdorf-Schöna online anmelden?

Ja, über Amt24 Sachsen: https://amt24.sachsen.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m6000541.KOMM24Gewerbeanzeige&leistungId=6000176

Welches Finanzamt ist für Reinhardtsdorf-Schöna zuständig?

Finanzamt Pirna, Clara-Zetkin-Straße 1, 01796 Pirna. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau für