Rosenbach · Landkreis Görlitz · 1.503 Einwohner
Gewerbeamt für Rosenbach
Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Löbau mit Sitz in Löbau.
Postleitzahlen in Rosenbach: 02708
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Löbau
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Löbau
Johannisstraße 1 A
02708 Löbau
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
- Website der Stelle
- loebau.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Rosenbach
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Löbau, Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau, 03585 455-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Dresden (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Dresden (hwk-dresden.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Rosenbach rund 3.481 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Rosenbach zuständig?
Für Rosenbach (Landkreis Görlitz) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Löbau zuständig, Johannisstraße 1 A, 02708 Löbau.
Welche Postleitzahlen gehören zu Rosenbach?
Zur Gemeinde Rosenbach gehören die Postleitzahlen 02708. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Löbau erreichbar?
Öffnungszeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Rosenbach?
22 € bis 112 €, Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 46 Tarifstelle 2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rosenbach?
390 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.481 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Welches Finanzamt ist für Rosenbach zuständig?
Finanzamt Löbau, Georgewitzer Str. 40, 02708 Löbau. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).