Sauensiek · Landkreis Stade · 2.525 Einwohner
Gewerbeamt für Sauensiek
Zuständig ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Apensen mit Sitz in Apensen.
Postleitzahlen in Sauensiek: 21644
Gewerbeamt Samtgemeinde Apensen
- Anschrift
- Gewerbeamt Samtgemeinde Apensen
Buxtehuder Straße 27
21641 Apensen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4167 9127-0
- Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- INFO@Apensen.de
- Fax
- 04167 9127-99
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Sauensiek
- Gebühr
- nach Zeitaufwand
- Allgemeine Gebührenordnung Niedersachsen, Nr. 40.1.2.1, nach Zeitaufwand · Quelle
- Online anmelden
- –
- Kein Online-Dienst gemeldet
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, schriftlich oder vor Ort beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Stade, Harburger Str. 113, 21680 Stade, 04141 536-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Sauensiek rund 4.016 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Sauensiek zuständig?
Für Sauensiek (Landkreis Stade) ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Apensen zuständig, Buxtehuder Straße 27, 21641 Apensen, Telefon +49 4167 9127-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sauensiek?
Zur Gemeinde Sauensiek gehören die Postleitzahlen 21644. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Gewerbeamt Samtgemeinde Apensen erreichbar?
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr; Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Sauensiek?
nach Zeitaufwand, Allgemeine Gebührenordnung Niedersachsen, Nr. 40.1.2.1, nach Zeitaufwand. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sauensiek?
450 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 4.016 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Welches Finanzamt ist für Sauensiek zuständig?
Finanzamt Stade, Harburger Str. 113, 21680 Stade. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).