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Schönsee · Landkreis Schwandorf · 2.269 Einwohner

Gewerbeamt für Schönsee

Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schönsee.

Postleitzahlen in Schönsee: 92539

Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schönsee

Anschrift
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schönsee
Hauptstr. 25
92539 Schönsee
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Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Sowie jeden 1. Donnerstag im Monat bis 19.00 Uhr (nur nach vorheriger Anmeldung bis zum Montag).; und nach Vereinbarung
Fax
+49 9674 9212-29
Website der Stelle
vg-schoensee.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Gewerbe anmelden in Schönsee

Gebühr
25 € bis 100 €
Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2 · Quelle
Gewerbesteuer-Hebesatz
325 %
2024, Destatis · Quelle
Online anmelden
Ja
BayernPortal
  1. Gewerbe anmelden

    Gleichzeitig mit dem Beginn, online über BayernPortal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.

  2. Fragebogen ans Finanzamt

    Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W., Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf, 09431 382-0.

  3. Kammer

    Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (ihk.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.

  4. Gewerbesteuer

    Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Schönsee rund 2.901 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).

Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Welches Gewerbeamt ist für Schönsee zuständig?

Für Schönsee (Landkreis Schwandorf) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schönsee zuständig, Hauptstr. 25, 92539 Schönsee, Telefon +49 9674 9212-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönsee?

Zur Gemeinde Schönsee gehören die Postleitzahlen 92539. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schönsee erreichbar?

Öffnungszeiten: Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr; Sowie jeden 1. Donnerstag im Monat bis 19.00 Uhr (nur nach vorheriger Anmeldung bis zum Montag).; und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Schönsee?

25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönsee?

325 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 2.901 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).

Kann ich mein Gewerbe in Schönsee online anmelden?

Ja, über BayernPortal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp/index?caller=bpgq4dqnddgztgmmbrhbqwcnrtmon3ponynqgycxri23q7634gu5qqvoahhu76igprauc3pltq37oxsjlwe2fkjao2qorngcjgacxxhlxrhkjxiyek4hir6g4wfannft7qbg5xzksizx77e34d2lhr5ncplgvqnixryuwbjf4nug7p4i7jpv2oqrju33goits5evr7vfx4gv5q2888

Welches Finanzamt ist für Schönsee zuständig?

Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W., Friedrich-Ebert-Str. 59, 92421 Schwandorf. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).

Ebenfalls zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Schönsee für