Sindelsdorf · Landkreis Weilheim-Schongau · 1.206 Einwohner
Gewerbeamt für Sindelsdorf
Zuständig ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Habach mit Sitz in Habach.
Postleitzahlen in Sindelsdorf: 82404
Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Habach
- Anschrift
- Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Habach
Hofmark 1
82392 Habach
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8847 6902-11
- Fax
- +49 8847 6902-10
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Gewerbe anmelden in Sindelsdorf
Gewerbe anmelden
Gleichzeitig mit dem Beginn, online über BayernPortal oder beim Gewerbeamt (§ 14 GewO). Die Gebühr steht oben.
Fragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO) an das Finanzamt Weilheim-Schongau, Hofstr. 23, 82362 Weilheim, 0881 184-0.
Kammer
Die Gemeinde gibt Ihre Anmeldung an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (ihk-muenchen.de) weiter, bei einem Handwerk an die Handwerkskammer für München und Oberbayern (hwk-muenchen.de). Mitglied sind Sie kraft Gesetzes.
Gewerbesteuer
Bei 50.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen in Sindelsdorf rund 3.124 € im Jahr; 24.500 € bleiben frei (§ 11 GewStG).
Finanzamt: Bundeszentralamt für Steuern, Stand 01.10.2026. Kammern und Online-Dienst: Behördenverzeichnis der Länder (PVOG), geprüft am 15.10.2026.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Gewerbeamt ist für Sindelsdorf zuständig?
Für Sindelsdorf (Landkreis Weilheim-Schongau) ist das Gewerbeamt Verwaltungsgemeinschaft Habach zuständig, Hofmark 1, 82392 Habach, Telefon +49 8847 6902-11.
Welche Postleitzahlen gehören zu Sindelsdorf?
Zur Gemeinde Sindelsdorf gehören die Postleitzahlen 82404. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
Gleichzeitig: mit dem Beginn des Betriebs anmelden (§ 14 Abs. 1 GewO); sonst droht ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 GewO).
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Sindelsdorf?
25 € bis 100 €, Kostenverzeichnis Bayern, Tarif-Nr. 5.III.5/2. Den genauen Betrag setzt die Gemeinde innerhalb dieses Rahmens fest.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Sindelsdorf?
350 Prozent (Stand 2024, Statistisches Bundesamt). Bei 50.000 Euro Gewinn zahlt ein Einzelunternehmen damit rund 3.124 Euro Gewerbesteuer im Jahr; vom Gewerbeertrag gehen 24.500 Euro Freibetrag ab, die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 GewStG).
Kann ich mein Gewerbe in Sindelsdorf online anmelden?
Ja, über BayernPortal: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/rzsued/rzsued/gewan/buerger_online-bp-sem/index?caller=bpmiytenlfhfstmzrtmjrwiojygrarrxb7bd5nkqzjtpmmliz2rk2mz2wslbraq3uxw7hm47tolmqysumqwdmvbwfgkenrmeun4hpmo3ujfmb625fvo2xyjzp325uqbuy5rwezpni7u364bibtuztylhymr237envba5zuwrksx3qjx44yjgdepyym47uwtdlc7gnejzwrcxttwyy52i5xoexm5gjxeenf3vbzg3y8
Welches Finanzamt ist für Sindelsdorf zuständig?
Finanzamt Weilheim-Schongau, Hofstr. 23, 82362 Weilheim. Dorthin geht binnen eines Monats der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).