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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Auenland Südholstein

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 11.225 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Auenland Südholstein - Sachgebiet IV (Ordnungswesen).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Auenland Südholstein
Kirchenweg 11
24568 Nützen
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Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr; donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Website der Stelle
auenland-suedholstein.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Auenland Südholstein zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Auenland Südholstein?

Anschrift: Kirchenweg 11, 24568 Nützen. Telefon: +49 4191 5009-0. Öffnungszeiten: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; montags 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr; donnerstags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr. E-Mail: ordnungsamt@auenland-suedholstein.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Auenland Südholstein zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Alveslohe, Lentföhrden, Schmalfeld, Hartenholm, Nützen, Hasenmoor.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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