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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Kisdorf

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 10.667 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Kisdorf - Bürgerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Kisdorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung; Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Kisdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Kisdorf?

Anschrift: Winsener Str. 2, 24568 Kattendorf. Telefon: +49 4191 950677. Öffnungszeiten: Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung; Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.. E-Mail: buergerservice@amt-kisdorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Kisdorf zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Kisdorf, Wakendorf II, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Oersdorf, Kattendorf, Hüttblek und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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