Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Kisdorf
Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 10.667 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Kisdorf - Bürgerservice.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Kisdorf
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4191 950677
- Öffnungszeiten
- Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung; Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Kisdorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- KisdorfHebesatz 340 %
- Wakendorf IIHebesatz 315 %
- SievershüttenHebesatz 350 %
- StruvenhüttenHebesatz 325 %
- StuvenbornHebesatz 370 %
- OersdorfHebesatz 380 %
- KattendorfHebesatz 356 %
- HüttblekHebesatz 310 %
- WinsenHebesatz 330 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Kisdorf?
Anschrift: Winsener Str. 2, 24568 Kattendorf. Telefon: +49 4191 950677. Öffnungszeiten: Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; oder nach Vereinbarung; Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.. E-Mail: buergerservice@amt-kisdorf.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Kisdorf zuständig?
Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Kisdorf, Wakendorf II, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Oersdorf, Kattendorf, Hüttblek und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Auenland Südholstein
- Gewerbeamt Amt Bad Bramstedt-Land
- Gewerbeamt Amt Boostedt-Rickling
- Gewerbeamt Amt Bornhöved
- Gewerbeamt Amt Itzstedt
- Gewerbeamt Amt Leezen
- Gewerbeamt Amt Trave-Land
- Gewerbeamt Bad Bramstedt
- Gewerbeamt Bad Segeberg
- Gewerbeamt Ellerau
- Gewerbeamt Henstedt-Ulzburg
- Gewerbeamt Kaltenkirchen
- Gewerbeamt Norderstedt
- Gewerbeamt Wahlstedt