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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Bad Oldesloe-Land

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 11.580 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Bad Oldesloe-Land - Einwohnermeldeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Bad Oldesloe-Land
Louise-Zietz-Str. 4
23843 Bad Oldesloe
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Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fax
+49 4531 1761-60

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Bad Oldesloe-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Bad Oldesloe-Land?

Anschrift: Louise-Zietz-Str. 4, 23843 Bad Oldesloe. Telefon: +49 4531 1761-0. Öffnungszeiten: Montag 08:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: zentrale@amt-bad-oldesloe-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Bad Oldesloe-Land zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Steinburg, Travenbrück, Rümpel, Pölitz, Lasbek, Rethwisch, Meddewade, Grabau und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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