Schleswig-Holstein
Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse
Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 15.761 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Sandesneben-Nusse - Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4536 1500-0
- Öffnungszeiten
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
- info@amt-sn.de
- Website der Stelle
- amt-sn.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SandesnebenHebesatz 310 %
- SchönbergHebesatz 315 %
- LinauHebesatz 310 %
- NusseHebesatz 322 %
- LabenzHebesatz 330 %
- KobergHebesatz 310 %
- Wentorf (Amt Sandesneben)Hebesatz 310 %
- SchiphorstHebesatz 320 %
- PantenHebesatz 310 %
- KlinkradeHebesatz 310 %
- SiebenbäumenHebesatz 330 %
- SteinhorstHebesatz 350 %
- DuvenseeHebesatz 310 %
- Groß SchenkenbergHebesatz 310 %
- LankauHebesatz 310 %
- StubbenHebesatz 330 %
- PoggenseeHebesatz 350 %
- KühsenHebesatz 310 %
- SirksfeldeHebesatz 320 %
- LüchowHebesatz 310 %
- RitzerauHebesatz 310 %
- GrinauHebesatz 310 %
- WalksfeldeHebesatz 330 %
- Groß BodenHebesatz 310 %
- SchürensöhlenHebesatz 280 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse?
Anschrift: Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben. Telefon: +49 4536 1500-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-sn.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse zuständig?
Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Sandesneben, Schönberg, Linau, Nusse, Labenz, Koberg, Wentorf (Amt Sandesneben), Schiphorst und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Berkenthin
- Gewerbeamt Amt Breitenfelde
- Gewerbeamt Amt Büchen
- Gewerbeamt Amt Hohe Elbgeest
- Gewerbeamt Amt Lauenburgische Seen
- Gewerbeamt Amt Lütau
- Gewerbeamt Amt Schwarzenbek-Land
- Gewerbeamt Geesthacht
- Gewerbeamt Lauenburg/ Elbe
- Gewerbeamt Mölln
- Gewerbeamt Ratzeburg
- Gewerbeamt Schwarzenbek
- Gewerbeamt Wentorf bei Hamburg