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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse

Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 15.761 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Sandesneben-Nusse - Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Website der Stelle
amt-sn.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse?

Anschrift: Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben. Telefon: +49 4536 1500-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: info@amt-sn.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Sandesneben-Nusse zuständig?

Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Sandesneben, Schönberg, Linau, Nusse, Labenz, Koberg, Wentorf (Amt Sandesneben), Schiphorst und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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