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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Bokhorst-Wankendorf

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 10.048 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Bokhorst-Wankendorf - Bereich I - Ordnung, Standesamt und Soziales.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Bokhorst-Wankendorf
Kampstraße 1
24601 Wankendorf
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Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Dienstags geschlossen!
Fax
+49 4326 9979-99

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Bokhorst-Wankendorf zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Bokhorst-Wankendorf?

Anschrift: Kampstraße 1, 24601 Wankendorf. Telefon: +49 4326 9979-0. Öffnungszeiten: Montag 08:30 - 12:00 Uhr; Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:30 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Dienstags geschlossen!. E-Mail: post@amt-bokhorst-wankendorf.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Bokhorst-Wankendorf zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Wankendorf, Bönebüttel, Stolpe, Ruhwinkel, Schillsdorf, Rendswühren, Großharrie, Belau und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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