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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Boostedt-Rickling

Zuständig für 6 Städte und Gemeinden mit rund 12.864 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Boostedt-Rickling.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Boostedt-Rickling
Twiete 9
24598 Boostedt
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Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr; Boostedt, Di. außerdem 14.00-18.00 Uhr; Rickling, Do. außerdem 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch keine Besuchszeit!
Fax
+49 4393 9976-50

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Boostedt-Rickling zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Boostedt-Rickling?

Anschrift: Twiete 9, 24598 Boostedt. Telefon: +49 4393 9976-0. Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr; Boostedt, Di. außerdem 14.00-18.00 Uhr; Rickling, Do. außerdem 14.00-18.00 Uhr; Mittwoch keine Besuchszeit!. E-Mail: info@amt-boostedt-rickling.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Boostedt-Rickling zuständig?

Für 6 Städte und Gemeinden, darunter Boostedt, Rickling, Groß Kummerfeld, Heidmühlen, Daldorf, Latendorf.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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