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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Dänischer Wohld

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 17.419 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Dänischer Wohld - Ordnungsamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Dänischer Wohld
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Online-Terminvergabe
Fax
04346 91-254
Website der Stelle
amtdw.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Dänischer Wohld zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Dänischer Wohld?

Anschrift: Karl-Kolbe-Platz 1, 24214 Gettorf. Telefon: +49 4346 91-236. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Online-Terminvergabe. E-Mail: ordnungsamt@amtdw.landsh.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Dänischer Wohld zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Gettorf, Osdorf, Lindau, Tüttendorf, Felm, Neuwittenbek, Neudorf-Bornstein, Schinkel.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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