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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Demmin-Land

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 6.554 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe-, Gaststättenrecht und Feuerschutz.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Demmin-Land
Goethestraße 43
17109 Demmin
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Öffnungszeiten
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr; zusätzliche Termine nach Absprache
Fax
03998 2806111
Website der Stelle
amt-demmin-land.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Demmin-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Demmin-Land?

Anschrift: Goethestraße 43, 17109 Demmin. Telefon: +49 3998 28060. Öffnungszeiten: Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr; Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr; zusätzliche Termine nach Absprache. E-Mail: info@amt-demmin-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Demmin-Land zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Borrentin, Sarow, Kletzin, Nossendorf, Beggerow, Siedenbrünzow, Hohenmocker, Utzedel und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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