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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Stavenhagen

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 10.585 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Stavenhagen
Neue Straße 35
17153 Stavenhagen
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Stavenhagen zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Stavenhagen?

Anschrift: Neue Straße 35, 17153 Stavenhagen. Telefon: +49 39954 283-0. Öffnungszeiten: Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr; Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr. E-Mail: info@stavenhagen.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Stavenhagen zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Stavenhagen, Rosenow, Jürgenstorf, Ivenack, Knorrendorf, Mölln, Gülzow, Ritzerow und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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