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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 13.322 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt - einschl. Märkte/Fundbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz
Bahnhofstraße 20
17207 Röbel/Müritz
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Fax
039931 80111
Website der Stelle
amt-roebel-mueritz.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz?

Anschrift: Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz. Telefon: +49 39931 800. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:30 Uhr. E-Mail: post@amt-roebel-mueritz.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Röbel/Müritz, Rechlin, Eldetal, Südmüritz, Bollewick, Sietow, Fincken, Lärz und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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