Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz
Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 13.322 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt - einschl. Märkte/Fundbüro.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz
Bahnhofstraße 20
17207 Röbel/Müritz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 39931 800
- Öffnungszeiten
- Montag 09:00 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
- Fax
- 039931 80111
- Website der Stelle
- amt-roebel-mueritz.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- Röbel/MüritzHebesatz 380 %
- RechlinHebesatz 340 %
- EldetalHebesatz 320 %
- SüdmüritzHebesatz 320 %
- BollewickHebesatz 350 %
- SietowHebesatz 315 %
- FinckenHebesatz 320 %
- LärzHebesatz 381 %
- LeizenHebesatz 350 %
- BütowHebesatz 310 %
- PribornHebesatz 330 %
- SchwarzHebesatz 381 %
- GotthunHebesatz 320 %
- AltenhofHebesatz 330 %
- MelzHebesatz 270 %
- StuerHebesatz 330 %
- KieveHebesatz 380 %
- BuchholzHebesatz 348 %
- Groß KelleHebesatz 381 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz?
Anschrift: Bahnhofstraße 20, 17207 Röbel/Müritz. Telefon: +49 39931 800. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:30 Uhr; Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:30 Uhr. E-Mail: post@amt-roebel-mueritz.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Röbel-Müritz zuständig?
Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Röbel/Müritz, Rechlin, Eldetal, Südmüritz, Bollewick, Sietow, Fincken, Lärz und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Demmin-Land
- Gewerbeamt Amt Friedland
- Gewerbeamt Amt Malchin am Kummerower See
- Gewerbeamt Amt Malchow
- Gewerbeamt Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte
- Gewerbeamt Amt Neustrelitz-Land
- Gewerbeamt Amt Neverin
- Gewerbeamt Amt Penzliner Land
- Gewerbeamt Amt Seenlandschaft Waren
- Gewerbeamt Amt Stargarder Land
- Gewerbeamt Amt Stavenhagen
- Gewerbeamt Amt Treptower Tollensewinkel
- Gewerbeamt Amt Woldegk
- Gewerbeamt Dargun
- Gewerbeamt Demmin
- Gewerbeamt Feldberger Seenlandschaft
- Gewerbeamt Neubrandenburg
- Gewerbeamt Neustrelitz
- Gewerbeamt Waren (Müritz)