Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeamt Amt Eldenburg Lübz
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 11.588 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbe.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Eldenburg Lübz
Am Markt 22
19386 Lübz
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Eldenburg Lübz zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- LübzHebesatz 400 %
- Ruhner BergeHebesatz 360 %
- SiggelkowHebesatz 380 %
- PassowHebesatz 380 %
- GehlsbachHebesatz 359 %
- KritzowHebesatz 351 %
- Gallin-KuppentinHebesatz 380 %
- KreienHebesatz 350 %
- GranzinHebesatz 390 %
- WerderHebesatz 380 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Eldenburg Lübz?
Anschrift: Am Markt 22, 19386 Lübz. Öffnungszeiten: Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr; Fr. 08:00 - 12:00 Uhr.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Eldenburg Lübz zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Lübz, Ruhner Berge, Siggelkow, Passow, Gehlsbach, Kritzow, Gallin-Kuppentin, Kreien und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Boizenburg-Land
- Gewerbeamt Amt Crivitz
- Gewerbeamt Amt Dömitz-Malliß
- Gewerbeamt Amt Goldberg-Mildenitz
- Gewerbeamt Amt Grabow
- Gewerbeamt Amt Hagenow-Land
- Gewerbeamt Amt Ludwigslust-Land
- Gewerbeamt Amt Neustadt-Glewe
- Gewerbeamt Amt Parchimer Umland
- Gewerbeamt Amt Plau am See
- Gewerbeamt Amt Sternberger Seenlandschaft
- Gewerbeamt Amt Stralendorf
- Gewerbeamt Amt Wittenburg
- Gewerbeamt Amt Zarrentin
- Gewerbeamt Boizenburg/ Elbe
- Gewerbeamt Hagenow
- Gewerbeamt Lübtheen
- Gewerbeamt Ludwigslust
- Gewerbeamt Parchim