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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Sternberger Seenlandschaft

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 11.610 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt. Veranstaltungen, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Fundbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Sternberger Seenlandschaft
Am Markt 3
19406 Sternberg
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Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Fax
03847 4445-13

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Sternberger Seenlandschaft zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Sternberger Seenlandschaft?

Anschrift: Am Markt 3, 19406 Sternberg. Telefon: +49 3847 4445-0. Öffnungszeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 09:00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergermeister@stadt-sternberg.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Sternberger Seenlandschaft zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Sternberg, Brüel, Dabel, Kuhlen-Wendorf, Kloster Tempzin, Witzin, Borkow, Kobrow und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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