Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin
Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 10.859 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Neukloster (Amt Neukloster-Warin).
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin
Hauptstraße 27
23992 Neukloster
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 38422 440-0
- Öffnungszeiten
- Montag: geschlossen; Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
- info@neukloster.de
- Fax
- 038422 44026
- Website der Stelle
- stadt-neukloster.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- NeuklosterHebesatz 350 %
- WarinHebesatz 350 %
- ZurowHebesatz 340 %
- GlasinHebesatz 385 %
- JesendorfHebesatz 350 %
- BibowHebesatz 350 %
- ZüsowHebesatz 385 %
- LübberstorfHebesatz 300 %
- PasseeHebesatz 280 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin?
Anschrift: Hauptstraße 27, 23992 Neukloster. Telefon: +49 38422 440-0. Öffnungszeiten: Montag: geschlossen; Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@neukloster.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin zuständig?
Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Neukloster, Warin, Zurow, Glasin, Jesendorf, Bibow, Züsow, Lübberstorf und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.