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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 10.859 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Stadt Neukloster (Amt Neukloster-Warin).

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin
Hauptstraße 27
23992 Neukloster
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Öffnungszeiten
Montag: geschlossen; Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fax
038422 44026
Website der Stelle
stadt-neukloster.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin?

Anschrift: Hauptstraße 27, 23992 Neukloster. Telefon: +49 38422 440-0. Öffnungszeiten: Montag: geschlossen; Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr; Mittwoch: geschlossen; Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr; Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr. E-Mail: info@neukloster.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Neukloster-Warin zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Neukloster, Warin, Zurow, Glasin, Jesendorf, Bibow, Züsow, Lübberstorf und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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