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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Bad Doberan-Land

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 12.274 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Bad Doberan-Land
Kammerhof 3
18209 Bad Doberan
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr; Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr; Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr; Hinweis:; Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung
Fax
038203 701-40

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Bad Doberan-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Bad Doberan-Land?

Anschrift: Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan. Telefon: +49 38203 701-35. Öffnungszeiten: Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr; Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr; Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr; Hinweis:; Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail: gewerbe@doberan-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Bad Doberan-Land zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Admannshagen-Bargeshagen, Nienhagen, Börgerende-Rethwisch, Bartenshagen-Parkentin, Reddelich, Retschow, Wittenbeck, Hohenfelde und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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