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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Ribnitz-Damgarten

Zuständig für 4 Städte und Gemeinden mit rund 18.418 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: 10.140 Sachgebiet Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Website der Stelle
ribnitz-damgarten.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Ribnitz-Damgarten zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Ribnitz-Damgarten?

Anschrift: Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten. Telefon: +49 3821 8934-001. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: stadt@ribnitz-damgarten.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Ribnitz-Damgarten zuständig?

Für 4 Städte und Gemeinden, darunter Ribnitz-Damgarten, Ahrenshagen-Daskow, Semlow, Schlemmin.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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