Mecklenburg-Vorpommern
Gewerbeamt Amt Barth
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 14.178 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerinformation.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 38231 37-300
- Öffnungszeiten
- Sprechzeiten :; Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr; und nach Terminvereinbarung; Öffnungszeiten der Bürgerinformation; Montag: 9:00 - 16:00 Uhr; Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
- buergerinfo@amt-barth.de
- Fax
- 038231 37-154
- Website der Stelle
- amt-barth.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Barth zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- BarthHebesatz 345 %
- SaalHebesatz 390 %
- TrinwillershagenHebesatz 350 %
- FuhlendorfHebesatz 350 %
- PruchtenHebesatz 339 %
- LöbnitzHebesatz 380 %
- LüdershagenHebesatz 340 %
- Divitz-SpoldershagenHebesatz 381 %
- Kenz-KüstrowHebesatz 340 %
- KarninHebesatz 350 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Barth?
Anschrift: Teergang 2, 18356 Barth. Telefon: +49 38231 37-300. Öffnungszeiten: Sprechzeiten :; Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr; und nach Terminvereinbarung; Öffnungszeiten der Bürgerinformation; Montag: 9:00 - 16:00 Uhr; Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Barth zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Barth, Saal, Trinwillershagen, Fuhlendorf, Pruchten, Löbnitz, Lüdershagen, Divitz-Spoldershagen und weitere.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Altenpleen
- Gewerbeamt Amt Bergen auf Rügen
- Gewerbeamt Amt Darß/Fischland
- Gewerbeamt Amt Franzburg-Richtenberg
- Gewerbeamt Amt Miltzow
- Gewerbeamt Amt Mönchgut-Granitz
- Gewerbeamt Amt Niepars
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- Gewerbeamt Amt Recknitz-Trebeltal
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