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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Barth

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 14.178 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Bürgerinformation.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Barth
Teergang 2
18356 Barth
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten :; Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr; und nach Terminvereinbarung; Öffnungszeiten der Bürgerinformation; Montag: 9:00 - 16:00 Uhr; Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Fax
038231 37-154
Website der Stelle
amt-barth.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Barth zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Barth?

Anschrift: Teergang 2, 18356 Barth. Telefon: +49 38231 37-300. Öffnungszeiten: Sprechzeiten :; Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 18:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr; 13:30 - 15:00 Uhr; und nach Terminvereinbarung; Öffnungszeiten der Bürgerinformation; Montag: 9:00 - 16:00 Uhr; Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr; Donnerstag: 9:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr. E-Mail: buergerinfo@amt-barth.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Barth zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Barth, Saal, Trinwillershagen, Fuhlendorf, Pruchten, Löbnitz, Lüdershagen, Divitz-Spoldershagen und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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