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Mecklenburg-Vorpommern

Gewerbeamt Amt Rostocker Heide

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 10.694 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Rostocker Heide - Amt für Ordnung und Soziales - SB Gewerbeangelegenheiten / Kommunale Friedhöfe / Feierhallen / Fundbüro / Fischereischein.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20a
18182 Gelbensande
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Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fax
038201 500-99
Website der Stelle
amt-rostocker-heide.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Rostocker Heide zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Rostocker Heide?

Anschrift: Eichenallee 20a, 18182 Gelbensande. Telefon: +49 38201 500-0. Öffnungszeiten: Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr; Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr. E-Mail: info@amt-rostocker-heide.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Rostocker Heide zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Bentwisch, Rövershagen, Gelbensande, Mönchhagen, Blankenhagen.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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