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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Elmshorn-Land

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 13.462 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Fachbereich 3 - Einwohnerservice.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Elmshorn-Land
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Fax
+49 4121 2409-44

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Elmshorn-Land zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Elmshorn-Land?

Anschrift: Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn. Telefon: +49 4121 2409-0. Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr; Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr. E-Mail: poststelle@elmshorn-land.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Elmshorn-Land zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Klein Nordende, Kölln-Reisiek, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Seeth-Ekholt, Seester, Seestermühe, Raa-Besenbek.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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