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Schleswig-Holstein

Gewerbeamt Amt Horst-Herzhorn

Zuständig für 12 Städte und Gemeinden mit rund 16.017 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Amt Horst-Herzhorn - Bürgerbüro.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Horst-Herzhorn
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
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Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr; Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr; und nach Vereinbarung
Fax
+49 4126 3928-17

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Horst-Herzhorn zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Horst-Herzhorn?

Anschrift: Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein). Telefon: +49 4126 3928-65. Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr; Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr; und nach Vereinbarung. E-Mail: buergerbuero@amt-horst-herzhorn.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Horst-Herzhorn zuständig?

Für 12 Städte und Gemeinden, darunter Horst (Holstein), Kiebitzreihe, Kollmar, Herzhorn, Hohenfelde, Engelbrechtsche Wildnis, Neuendorf b. Elmshorn, Borsfleth und weitere.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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