Brandenburg
Gewerbeamt Amt Elsterland
Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 4.322 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.
Kontakt
- Anschrift
- Gewerbeamt Amt Elsterland
Kindergartenstraße 2a
03253 Schönborn
Auf der Karte zeigen - Öffnungszeiten
- Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
- gewerbeamt@elsterland.de
- Fax
- 035326 98139
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Elsterland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.
- SchönbornHebesatz 310 %
- RückersdorfHebesatz 310 %
- TröbitzHebesatz 310 %
- HeidelandHebesatz 310 %
- SchildaHebesatz 321 %
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.
Gewerbe anmelden
Die Anzeige ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, bei der Gemeinde des Betriebssitzes (§ 14 Abs. 1 GewO). Viele Gemeinden bieten sie online an.
Ratgeber lesenFragebogen ans Finanzamt
Binnen eines Monats nach der Eröffnung, elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO).
Ratgeber lesenKleinunternehmer
Keine Umsatzsteuer, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG).
Ratgeber lesenFreiberuflich oder Gewerbe
Freie Berufe brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer; sie melden sich nur beim Finanzamt (§ 18 EStG, § 138 Abs. 1 Satz 3 AO).
Ratgeber lesenUmmelden und abmelden
Verlegung, neuer Gegenstand und Aufgabe sind ebenfalls anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 GewO). Bei Umzug in eine andere Gemeinde genügt die Anmeldung dort.
Ratgeber lesenE-Rechnung
Empfangen müssen alle Unternehmen sie seit 2025. Ausstellen ab 2027, bei bis 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab 2028 (§ 14 UStG, § 27 Abs. 38 UStG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Elsterland?
Anschrift: Kindergartenstraße 2a, 03253 Schönborn. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail: gewerbeamt@elsterland.de.
Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Elsterland zuständig?
Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Schönborn, Rückersdorf, Tröbitz, Heideland, Schilda.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Weitere Gewerbeämter im selben Kreis
- Gewerbeamt Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
- Gewerbeamt Amt Plessa
- Gewerbeamt Amt Schlieben
- Gewerbeamt Amt Schradenland
- Gewerbeamt Doberlug-Kirchhain
- Gewerbeamt Elsterwerda
- Gewerbeamt Finsterwalde
- Gewerbeamt Herzberg (Elster)
- Gewerbeamt Röderland
- Gewerbeamt Schönewalde
- Gewerbeamt Sonnewalde
- Gewerbeamt Verbandsgemeinde Liebenwerda