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Brandenburg

Gewerbeamt Amt Elsterland

Zuständig für 5 Städte und Gemeinden mit rund 4.322 Einwohnern. Zuständige Stelle laut Behördenverzeichnis: Gewerbeamt.

Kontakt

Anschrift
Gewerbeamt Amt Elsterland
Kindergartenstraße 2a
03253 Schönborn
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Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
Fax
035326 98139

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Kontaktdaten laut Behördenverzeichnis des Landes im Portalverbund (PVOG); maßgeblich ist die Seite der Gemeinde

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Gewerbeamt Amt Elsterland zuständig. Maßgeblich ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Gründung und Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Gewerbeamt Amt Elsterland?

Anschrift: Kindergartenstraße 2a, 03253 Schönborn. Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr; Hinweis:; Außerhalb der Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung. E-Mail: gewerbeamt@elsterland.de.

Für welche Orte ist das Gewerbeamt Amt Elsterland zuständig?

Für 5 Städte und Gemeinden, darunter Schönborn, Rückersdorf, Tröbitz, Heideland, Schilda.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

Nein. Freie Berufe sind kein Gewerbe; Sie teilen die Aufnahme der Tätigkeit nur dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 Satz 3 AO). Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, richtet sich nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

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